Mit Hilfe der Intrastat-Meldung wird der Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft statistisch erfasst. Die aus den einzelnen Meldungen erstellte Intrahandelsstatistik dient dazu, Aussagen über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands zu treffen. Zur Auskunft sind die Unternehmen verpflichtet, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Erwerbe im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätigen. Von der Meldepflicht sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Wert von zur Zeit jeweils 500.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben (Stand: Dezember 2012). Wird diese Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, so beginnt die Meldepflicht mit dem Monat, in dem die Schwelle überschritten wurde. Darüber hinaus erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf unentgeltliche Versendungen und Eingänge sowie den innergemeinschaftlichen Lohnveredelungsverkehr.
Ihre Vorteile
- Zusammenfassung aller innergemeinschaftlichen Warenbewegungen
- Automatische Erhebung von Daten aus der Auftragsbearbeitung und dem Bestellwesen
- Ergänzungsoption für manuelle Warenbewegungen
- Berücksichtigung statistischer Werte
- Warenverzeichnis mit Importschnittstelle
- Direkter Ausdruck auf amtliche Formulare
Branche: | Branchenneutral |
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Version: | Office Line 7.0, Sage 100 7.1, Sage 100 8.0, Sage 100 8.1 |
Im Außenauftritt sind dies aktuell der Shop www.shop-sageforum.de und das Forum www.sage-forum.de
Das Forum dient dem gemeinschaftlichen, konstruktiven Austausch zwischen Partnern und Endkunden.
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